Ferienbetreuung
Mit dem Volksschulgesetz des Kantons Zürich von 2005 sind die Schulgemeinden verpflichtet, bedarfsgerechte schulergänzende Betreuungsangebote einzurichten. Dabei haben die Gemeinden den nötigen Freiraum, dieses Angebot individuell, mit Rücksicht auf die lokalen Gegebenheiten, aufzubauen. Seitens der Tagesstrukturen Pfäffikon gibt es seit dem Schuljahr 2010/11 ein vielfältiges Betreuungsangebot während der Schulzeit von 07.15 bis 18.00 Uhr an den Standorten Mettlen/ Auslikon, Pilatusstrasse, Steinacker sowie Obermatt. Sämtliche Angebote sind kostenpflichtig und subventioniert.
Im Sommer 2021 fand eine Umfrage zur Qualität der Tagesstrukturen und zu möglichen Bedürfnissen statt. Daraus zeigte sich ein Bedarf für Betreuungsangebote während den Schulferien, da die Vereinbarkeit von Familie und Beruf einen höheren Stellenwert hat, als noch vor ein paar Jahren.
Die Ferienbetreuung gehört nicht zu den gesetzlichen Aufgaben einer Volksschule, sie kann aber zusätzliche Betreuungsangebote wie z.B. die Ferienbetreuung anbieten. Um den effektiven Bedarf an Ferienbetreuung zu erheben und um die Rahmenbedingungen optimal zu gestalten, hat die Schulpflege an der Sitzung vom 16. Januar 2023 der Einführung einer versuchsweisen Ferienbetreuung zugestimmt.
Eckpfeiler Pilotprojekt Ferienbetreuung
| Grundsätze | Das Angebot kann von schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler der Gemeinde Pfäffikon in Anspruch genommen werden. Der Transport zum Angebot ist in der Verantwortung der Eltern. Der Betreuungsstandort wird nach der Anmeldung bekannt gegeben. Die Tarifstruktur ist in Anlehnung an die Tagesstrukturen entstanden. Anpassungen aufgrund fixen Anwesenheiten sowie Verpflegung. |
| Versuchdauer | 4 Jahre – bis Ende 2026 Evaluation Ende 2025 – Definitiver Einführungsentscheid ist voraussichtlich durch die Gemeindeversammlung zu bewilligen. |
| Umfang | 2026 während fünf Ferienwochen an allen fünf Wochentagen |
| Voraussetzung | Täglich müssen mindestens sechs Kinder angemeldet sein. |
| Öffnungszeiten | 07.15 Uhr bis 18.00 Uhr Eine fixe Anwesenheit von mindestens 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr ist notwendig, um das Angebot in Anspruch zu nehmen. An gesetzlichen Feiertagen (Beispiel 1. Mai oder 1. August) bleibt die Ferienbetreuung geschlossen. |
| Standort | Der Standort der Ferienbetreuung wechselt von Ferien zu Ferien. Durchführungsort ist jeweils einer der bekannten Betreuungsstandorte (Mettlen, Steinacker, Obermatt) der Tagesstrukturen. |
| Preis | In Anlehnung an Tarifreglement Tagesstrukturen Ein kompletter Betreuungstag inklusive Verpflegung kostet pro Kind zwischen Fr. 65.00 und Fr. 145.00 (einkommensabhängig) Zahlung im Voraus |
| Anmeldung | Die Anmeldung ist verbindlich und muss bis spätestens 60 Tage vor Ferienbeginn eingereicht werden. Die Ferienbetreuung ist auch für Einzeltage buchbar. |
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