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Absenzen und Dispensationen

Die wichtigsten Regelungen der Schule Pfäffikon:

Die nachfolgende Zusammenstellung ist nicht abschliessend. Die genauen Bestimmungen lassen sich im Reglement Absenzen und Dispensationen unter Downloads finden.

Absenzen

  • Bleibt eine Schülerin oder ein Schüler wegen Krankheit oder aus anderen unvorhersehbaren Gründen dem Unterricht ganz oder teilweise fern, benachrichtigen die Eltern die Schule (§28 Abs. 1 VSV).
  • Sind die Absenzen unbegründet oder werden sie nicht ordnungsgemäss den Schulverantwortlichen bekanntgegeben, gelten sie als unentschuldigt.
  • Die Schülerin oder der Schüler hat bei einer Absenz die Pflicht, den verpassten Schulstoff aufzuarbeiten.

Jokertage

  • Gemäss § 30 der Volksschulverordnung können Schülerinnen und Schüler dem Unterricht während zwei Tagen pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben. Jeder bezogene Tag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines Halbtags stattfindet.
  • Jokertage können über die ganze Stufe kumuliert werden. Für die Kindergartenstufe stehen so insgesamt vier Tage und für die Unter-, Mittel, Oberstufe je sechs kumulierte Jokertage zur Verfügung. Für den Bezug von Jokertagen steht Ihnen das Formular «Bezug Jokertage Kindergarten / Primarschule» zur Verfügung. Dieses ist bei der Klassenlehrperson einzureichen. Die Sekundarschule regelt die Bewilligung der Jokertage über das Kontaktheft.
  • Für einzelne ferienverlängernde Tage besteht die Möglichkeit, die zur Verfügung stehenden Jokertage einzusetzen.
Formular Bezug Jokertage Kindergarten / Primarschule

Dispensationen

  • Für Gesuche von bis maximal zwei Urlaubstagen (ausser vor und nach den Ferien) sind die Klassenlehrpersonen zuständig. Die Eltern reichen Ihre Anfrage über den von der Klassenlehrperson festgelegten Kommunikationskanal ein. Das Abmelden von den Tagesstrukturen ist Sache der Eltern. Ohne vorzeitig erfolgte Abmeldung werden die Kosten für Betreuung und Mittagessen in Rechnung gestellt.
  • Gesuche ab drei Tagen und solche unmittelbar vor und nach den Ferien werden von der Schulleitung bzw. ab elf Tagen von der Leitung Bildung bearbeitet. Für eine Dispensation über diesen Zeitraum ist das Formular «Dispensationsgesuch» zu verwenden. Das Formular wird über die Klassenlehrperson eingereicht. Nach dem Entscheid der zuständigen Stelle erhalten Sie als Eltern und bei Bedarf auch die Leitung Tagesstrukturen eine Rückmeldung. Das Abmelden von den Tagesstrukturen wird zur Entlastung der Eltern schulintern vorgenommen.
  • Gemäss § 28 der Volksschulverordnung können Schülerinnen und Schüler aus zureichenden Gründen vom Unterrichtsbesuch dispensiert werden. Dabei werden die persönlichen, familiären und schulischen Verhältnisse berücksichtigt.
  • Pro Klassenstufe wird auf Antrag ein längerer Familienurlaub (z. B. Sabbatical) bewilligt. Ferienverlängerungen für günstigere Flugpreise oder Ferienarrangements sind kein Dispensationsgrund. Solche Gesuche werden in der Regel abgelehnt. Für einzelne ferienverlängernde Tage besteht die Möglichkeit, die zur Verfügung stehenden Jokertage einzusetzen.
  • Viele Sporttalente besuchen keine spezielle Sportschule, sondern absolvieren die Volksschule in ihrer Wohngemeinde. Je nach Umfang des Trainings kann es dabei zu Belastungen der Jugendlichen kommen, die eine Stundenplanerleichterung nötig machen. Deshalb können Sporttalente mit einem Gesuch die zeitweise Dispensation vom Unterricht beantragen.
  • Bei kulturellen und sportlichen Anlässen mit einer grösseren Bedeutung oder familiären Ereignissen ist in jedem Fall ein Dispensationsgesuch einzureichen.
Formular Dispensationsgesuch Formular Dispensationsgesuch von Sporttalenten Wochenplan Dispensationgesuch von Sporttalenten

Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre Klassenlehrperson oder die Schulverwaltung.

Downloads

Reglement Absenzen und Dispensationen der Schule Pfäffikon