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Jokertage

Gemäss § 30 der Volksschulverordnung können Schülerinnen und Schüler dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben. Jeder bezogene Tag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines Halbtags stattfindet. Nicht bezogene Jokertage verfallen.

Regelung der Schule Pfäffikon:

  • Es dürfen pro Schuljahr zwei Jokertage bezogen werden.
  • Im Sinne eines geordneten Schulbetriebes ist es aus Schulsicht erwünscht, dass Jokertage 3 Tage vor Bezug schriftlich der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer gemeldet werden.
  • Nicht benützte Jokertage verfallen pro Schuljahr und können auch nicht in den Stufen kumuliert werden.
  • Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer führt eine Kontrolle über die Jokertage, die der Schulleitung und der Schulpflege auf Verlangen vorgelegt werden.
  • Bei besonderen Schulanlässen (z.B. Besuchsmorgen, Sporttagen, Exkursionen, Schulreisen, Klassenlager, Projektwochen usw.) können in der Regel keine Jokertage bezogen werden. Die Klassenlehrperson oder die Schulleitung entscheiden im Einzelfall.

Das Formular Bezug Jokertag ist nur gültig für Kindergarten und Primarschule. In der Oberstufe erfolgt die Meldung via Kontaktheft.

Für Fragen wenden Sie sich an Ihre Klassenlehrperson.

Downloads

Formular Bezug Jokertag Kindergarten / Primarschule