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Zuteilungen und Schulweg

Kindergarteneintritt

Der Kindergarten gehört zur obligatorischen Schulpflicht. Kinder, welche zwischen dem 1. August 2019 und
31. Juli 2020 geboren wurden, kommen im Schuljahr 2024/25 in den 1. Kindergarten.

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Informationen zum Kindergarteneintritt Schuljahr 2024/25

Schulhaus- und Klassenzuteilungen

Aufgrund gesetzlichen Vorgaben und immer komplexeren Anforderungen sieht sich die Schule Pfäffikon bei der Erstellung der Schulhaus- sowie Klassenzuteilungen mit grossen Herausforderungen konfrontiert.

Untenstehend befindet sich ein Merkblatt der Schule Pfäffikon, welches die gesetzlichen Grundlagen vom Kanton Zürich zur Schulhaus- und Klassenzuteilung zusammenfasst und die Berücksichtigung von privaten Zuteilungsgesuchen definiert. Zudem erläutert es die Beurteilung rund um die Zumutbarkeit eines Schulweges und listet die in Pfäffikon festgelegten Gebiete für Schulbus oder Beiträge an das Lokalnetzabonnement des öffentlichen Verkehrs auf.

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Merkblatt Schulhaus- und Klassenzuteilungen, Schulweg und Zuteilungsgesuche

Verantwortung für den Schulweg

Die Verantwortung für Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg liegt aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen bei den Eltern. Sie unterstützen Ihre Kinder beim selbstständigen Bewältigen des Schulweges. Auf dem Schulareal steht nur eine beschränkte Anzahl von Veloabstellplätzen zur Verfügung. Für allfällige Beschädigungen durch Schüler und Schülerinnen auf dem Schulweg am Eigentum von Dritten tragen die Eltern die Verantwortung.

Lotsendienst

Der Lotsendienst Pfäffikon sichert für die Kindergartenkinder sowie 1. Primarklässler seit dem Schuljahr 2012/13 die wichtigsten Strassenüberquerungen im Dorfzentrum für die Kindergartenkinder. Zu folgenden Zeiten werden im Schuljahr 2023/24 die Übergänge durch einen Lotsen abgesichert:

Russikerstrasse / Steinwiesstrasse08.00 bis 08.40 Uhr und 11.55 bis 12.15 Uhr
Jeweils nachmittags, ausser mittwochs und freitags13.10 bis 13.30 Uhr und 15.05 bis 15.40 Uhr
Kempttalstrasse / Obermattstrasse08.00 bis 08.40 Uhr und 11.55 bis 12.15 Uhr
Jeweils nachmittags, ausser montags, mittwochs und freitags13.10 bis 13.30 Uhr und 15.05 bis 15.25 Uhr
Usterstrasse / Im Platz08.00 bis 08.40 Uhr und 11.55 bis 12.15 Uhr
Hittnauerstrasse / Bachtelstrasse08.00 bis 08.40 Uhr und 11.55 bis 12.15 Uhr
Jeweils nachmittags, ausser montags und mittwochs13.10 bis 13.30 Uhr und 15.05 bis 15.25 Uhr
Hochstrasse / Tumbelenstrasse08.00 bis 08.40 Uhr und 11.55 bis 12.15 Uhr
Jeweils nachmittags, ausser mittwochs13.10 bis 13.30 Uhr und 15.05 bis 15.25 Uhr

Transporte mit den Postautobetrieben

  • Für alle Schüler und Schülerinnen aus Hermatswil, Schür, Ravensbühl
  • Für Kindergartenkinder und PrimarschülerInnen bis zur 3. Klasse aus dem Bergquartier stellt die Schule Pfäffikon ein Lokalabonnement zur Verfügung.

Näheres darüber erfahren Sie von der Schulverwaltung

Schulbus

Die Schulbustransporte in Pfäffikon sind vertraglich zwischen der Schule Pfäffikon und der Schulbusunternehmerin geregelt. Für den Transport gelten folgende Prioritäten:

  • Schüler und Schülerinnen mit einer besonderen Beeinträchtigung
  • Kindergartenkinder und Schülerinnen und Schüler bis zur 3. Klasse ab Seiler, Ober-/Untersulzberg, Faichrüti, Unter-/Oberrick.
  • Kindergartenkinder und Primarschüler und Primarschülerinnen aus Wallikon, Humbel und Ruetschberg
  • Kindergartenkinder ab Auslikon, Sitzbühl, Lirennagel
  • Primarschüler, Primarschülerinnen bis zur 6. Klasse ab Sonnenhof
  • Kindergartenkinder und Schülerinnen und Schüler bis zu 3. Klasse ab Oberbalm.
  • Kindergartenkinder und Schülerinnen und Schüler bis zur 3. Klasse ab Quartier Gemeindewerke
  • Transporte für den obligatorischen Turn- und Bade-Unterricht in Pfäffikon für Ausliker Schüler oder Schülerinnen
  • Transporte für den obligatorsichen Badeunterricht in Pfäffikon für Schüler oder Schülerinnen aus der Schuleinheit Mettlen bis und mit 4. Primarklasse

Es werden grundsätzlich Sammelplätze für Schülerinnen und Schüler eingerichtet. Die Schulkinder müssen pünktlich an den vereinbarten Orten bereitstehen. Der Entscheid, welche Kinder mit dem Schulbus befördert werden, liegt bei der Schule Pfäffikon. Es dürfen keine anderen Personen, als die durch die Auftraggeberin bezeichneten im Schulbus mitgenommen werden. Extrafahrten zugunsten einzelner Kinder sind nicht zulässig.

Monika Pfeiffer
Funktion:
Disponentin
Firma
Weder Transport
Adresse
Holzwingerstrasse 34
PLZ / Ort
8409 Winterthur