Ferienbetreuung
Mit dem Volksschulgesetz des Kantons Zürich von 2005 sind die Schulgemeinden verpflichtet, bedarfsgerechte schulergänzende Betreuungsangebote einzurichten. Dabei haben die Gemeinden den nötigen Freiraum, dieses Angebot individuell, mit Rücksicht auf die lokalen Gegebenheiten, aufzubauen. Seitens der Tagesstrukturen Pfäffikon gibt es seit dem Schuljahr 2010/11 ein vielfältiges Betreuungsangebot während der Schulzeit von 07.15 bis 18.00 Uhr an den Standorten Mettlen/ Auslikon, Pilatusstrasse, Steinacker sowie Obermatt. Sämtliche Angebote sind kostenpflichtig und subventioniert.
Im Sommer 2021 fand eine Umfrage zur Qualität der Tagesstrukturen und zu möglichen Bedürfnissen statt. Daraus zeigte sich ein Bedarf für Betreuungsangebote während den Schulferien, da die Vereinbarkeit von Familie und Beruf einen höheren Stellenwert hat, als noch vor ein paar Jahren.
Die Ferienbetreuung gehört nicht zu den gesetzlichen Aufgaben einer Volksschule, sie kann aber zusätzliche Betreuungsangebote wie z.B. die Ferienbetreuung anbieten. Während einer vierjährigen Pilotphase wurden in ausgewählten Ferienwochen Betreuungsangebote mit Verpflegung sowie Freizeit- und Ausflugsaktivitäten durchgeführt. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass das Angebot von den Familien geschätzt und regelmässig genutzt wird. Aufgrund der positiven Erfahrungen wird die Ferienbetreuung ab 2027 als fester Bestandteil des Betreuungsangebots der Schule Pfäffikon weitergeführt.
Eckpfeiler Ferienbetreuung
| Grundsätze | Das Angebot kann von schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler der Gemeinde Pfäffikon in Anspruch genommen werden. Der Transport zum Angebot ist in der Verantwortung der Eltern. Der Betreuungsstandort wird nach der Anmeldung bekannt gegeben. Die Tarifstruktur ist in Anlehnung an die Tagesstrukturen entstanden. Anpassungen aufgrund fixen Anwesenheiten sowie Verpflegung. |
| Umfang | Während fünf Ferienwochen an allen fünf Wochentagen |
| Voraussetzung | Die Durchführung eines Angebots ist von einer Mindestanzahl von Teilnehmenden abhängig. Diese liegt in der Regel bei acht Kindern. Ab 12 respektive 23 angemeldeten Kindern wird eine Warteliste geführt, bis der Kostendeckungsgrad in Verbindung mit dem Betreuungsschlüssel erreicht ist |
| Öffnungszeiten | 07.15 Uhr bis 18.00 Uhr Eine fixe Anwesenheit von mindestens 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr ist notwendig, um das Angebot in Anspruch zu nehmen. An gesetzlichen Feiertagen (Beispiel 1. Mai oder 1. August) bleibt die Ferienbetreuung geschlossen. |
| Standort | Der Standort der Ferienbetreuung wechselt von Ferien zu Ferien. Durchführungsort ist jeweils einer der bekannten Betreuungsstandorte (Mettlen, Steinacker, Obermatt) der Tagesstrukturen. |
| Preis | In Anlehnung an Tarifreglement Tagesstrukturen Ein kompletter Betreuungstag inklusive Verpflegung kostet pro Kind zwischen Fr. 65.00 und Fr. 145.00 (einkommensabhängig) Zahlung im Voraus |
| Anmeldung | Die Anmeldung ist verbindlich und muss bis spätestens 60 Tage vor Ferienbeginn eingereicht werden. Die Ferienbetreuung ist auch für Einzeltage buchbar. |
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