Ferienbetreuung
Mit dem Volksschulgesetz des Kantons Zürich von 2005 sind die Schulgemeinden verpflichtet, bedarfsgerechte schulergänzende Betreuungsangebote einzurichten. Dabei haben die Gemeinden den nötigen Freiraum, dieses Angebot individuell, mit Rücksicht auf die lokalen Gegebenheiten, aufzubauen. Seitens der Tagesstrukturen Pfäffikon gibt es seit dem Schuljahr 2010/11 ein vielfältiges Betreuungsangebot während der Schulzeit von 07.15 bis 18.00 Uhr an den Standorten Mettlen/ Auslikon, Pilatusstrasse, Steinacker sowie Obermatt. Sämtliche Angebote sind kostenpflichtig und subventioniert.
Im Sommer 2021 fand eine Umfrage zur Qualität der Tagesstrukturen und zu möglichen Bedürfnissen statt. Daraus zeigte sich ein Bedarf für Betreuungsangebote während den Schulferien, da die Vereinbarkeit von Familie und Beruf einen höheren Stellenwert hat, als noch vor ein paar Jahren.
Die Ferienbetreuung gehört nicht zu den gesetzlichen Aufgaben einer Volksschule, sie kann aber zusätzliche Betreuungsangebote wie z.B. die Ferienbetreuung anbieten. Um den effektiven Bedarf an Ferienbetreuung zu erheben und um die Rahmenbedingungen optimal zu gestalten, hat die Schulpflege an der Sitzung vom 16. Januar 2023 der Einführung einer versuchsweisen Ferienbetreuung zugestimmt.
Ab den Frühlingsferien 2023 bis und mit Herbstferien 2024 wird die Ferienbetreuung für Schülerinnen und Schülern aus Pfäffikon angeboten werden. Das Pilotprojekt wird Ende 2023 evaluiert und gegebenenfalls fürs 2024 angepasst.
Eckpfeiler Pilotprojekt Ferienbetreuung
Grundsätze | Das Angebot kann von schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler der Gemeinde Pfäffikon in Anspruch genommen werden. Der Transport zum Angebot ist in der Verantwortung der Eltern. Der Betreuungsstandort wird nach der Anmeldung bekannt gegeben. Die Tarifstruktur der Tagesstrukturen wird übernommen. |
Versuchdauer | 1 1/2 Jahre (eine allfällige Pilotverlängerung ist durch die Schulpflege zu bewilligen) Evaluation Ende 2023 und nach Ablauf vom Pilotprojekt Definitiver Einführungsentscheid ist voraussichtlich durch die Gemeindeversammlung zu bewilligen. |
Umfang | 2023 während fünf Ferienwochen 2024 während sechs Ferienwochen (eine Woche in den Sportferien) Öffnung vorerst an vier Wochentagen (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag). Bei Bedarf kann dies auf fünf Tage (inkl. Mittwoch) erweitert werden. |
Voraussetzung | Täglich müssen mindestens sechs Kinder angemeldet sein. |
Öffnungszeiten | 07.15 Uhr bis 18.00 Uhr Eine fixe Anwesenheit von mindestens 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr ist notwendig, um das Angebot in Anspruch zu nehmen. An gesetzlichen Feiertagen (Beispiel 1. Mai oder 1. August) bleibt die Ferienbetreuung geschlossen. |
Preis | Analog Tarifreglement Tagesstrukturen Ein kompletter Betreuungstag inklusive Verpflegung kostet pro Kind zwischen Fr. 60.00 und Fr. 120.00 (einkommensabhängig) Zahlung im Voraus Die Tarifstruktur kann für das 2024 nach Evaluation vom 2023 angepasst werden. |
Anmeldung | Die Anmeldung ist verbindlich und muss bis spätestens 30 Tage vor Ferienbeginn eingereicht werden. Die Ferienbetreuung ist auch für Einzeltage buchbar. |
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Anmeldung Ferienbetreuung 2023 Tarifübersicht Ferienbetreuung 2023