04.06.2021

Maskentragpflicht für Schulkinder an der Mittelstufe ist ausgesetzt

Das Zürcher Verwaltungsgericht hat mit dem Urteil vom 4. Juni 2021 die aufschiebende Wirkung von Rekursen gegen die Maskentragepflicht für die Primarstufe wieder hergestellt. Mit dem Urteil wird die Maskenpflicht auf der Primarstufe bis auf weiteres ausgesetzt.  Der Regierungsrat Kanton Zürich nimmt den Entscheid zur Kenntnis und wird nach einer Analyse das weitere Vorgehen festlegen.

Für Schülerinnen und Schüler der 4. bis 6. Primarklasse gilt neu eine Maskenempfehlung (vergl. Urteil Verwaltungsgericht des Kantons Zürich vom 4. Juni, AN.2021.00004). Für alle erwachsenen Personen sowie für Schülerinnen und Schüler ab der 1. Sekundarklasse gilt nach wie vor eine generelle Maskenpflicht in den Schulhäusern (inkl. Unterricht, Betreuung, Sitzungen etc.). Alle anderen Schutzmassnahmen sind von diesem Urteil des Verwaltungsgerichtes nicht betroffen und gelten entsprechend weiter.

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