24.06.2021

Aufhebung der Maskenpflicht in Innenräumen ab 28. Juni 2021

Der Bundesrat hat am Mittwoch, 23. Juni 2021, aufgrund der sich weiter entspannenden epidemiologischen Lage per Montag, 28. Juni 2021 weitere Lockerungen von Schutzmassnahmen beschlossen. Im Kontext dieser Lockerungen werden die bisher gültigen Verfügungen der Bildungsdirektion Kanton Zürich aufgehoben.

Für alle an der Schule beteiligten Personen ist die Maskenpflicht aufgehoben und durch eine Maskenempfehlung abgelöst worden. Wenn die Abstände im Unterricht nicht eingehalten werden können, ist das Tragen von Masken dringend empfohlen.

Die Quarantänebestimmungen bei nahem Kontakt gelten nach wie vor und das Contact Tracing für Schulen im Kanton Zürich prüft bei positiven Fällen, ob die Schutzmassnahmen (beidseitig Maske, Abstand etc.) eingehalten worden sind.

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