18.02.2022

Aufhebung Maskenpflicht ab 21. Februar 2022

Aufgrund der vom Bundesrat beschlossenen weitgehenden Öffnungsschritte per 17. Februar 2022 sowie der Entwicklung der epidemiologischen Lage erachtet der Regierungsrat Kanton Zürich die allgemeine Maskentragpflicht an Schulen auf allen Stufen als nicht mehr verhältnismässig. Er hat die Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie im Bildungsbereich deshalb angepasst. Die Bestimmungen zur Maskentragpflicht für Schülerinnen, Schüler und Lehrpersonen sowie die Vorgaben zu Beschränkungen der Teilnahme an freiwilligen Schulveranstaltungen werden auf den kommenden Montag, 21. Februar 2022, aufgehoben.

Gleichzeitig hat der Regierungsrat die Vorgaben an die Schulen bezüglich Schutzkonzept bis zum 15. April 2022 verlängert. Mit dem Weiterführen dieser Massnahme, die Hygiene- und Lüftungsregelungen beinhaltet, soll den nach wie vor hohen Infektionszahlen in der Bevölkerung Rechnung getragen werden. Ziel aller Schutzmassnahmen im Bildungsbereich ist es, einen möglichst uneingeschränkten Schulbetrieb sicherzustellen und die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrpersonen und der weiteren an den Schulen beschäftigten Personen zu schützen. Die Maskentragpflicht an den Schulen muss im Kanton Zürich in einer regierungsrätlichen Verordnung geregelt werden. Deren Aufhebung erfolgt nun auf den nächstmöglichen Zeitpunkt.

Keine Wiederaufnahme des repetitiven Testens an Schulen
Des Weiteren hat der Bundesrat das repetitive Testen in Betrieben und Organisationen per Donnerstag, 17. Februar 2022 gesamtschweizerisch eingestellt. Ausgenommen davon sind Betriebe, die der Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur dienen. Die Gesundheitsdirektion wird die betroffenen Unternehmen über das weitere Vorgehen informieren.

Aufgrund dieses Entscheides stoppt der Kanton Zürich das repetitive Testen an den Schulen definitiv und verzichtet auf eine Wiedereinführung.

Elterninformation – Aufhebung Maskenpflicht vom 25. Februar 2022

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