09.12.2021

Maskenpflicht für Unterstufe ab 3. Januar 2022

Als Folge der angespannten epidemiologischen Lage hat der Regierungsrat an seiner Sitzung vom 8. Dezember 2021 die Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie im Bildungsbereich (V Covid-19 Bildungsbereich) im Bereich Maskenpflicht angepasst.

Vom 3. bis 24. Januar 2022 wird die Maskentragepflicht befristet auch auf Schülerinnen und Schüler der 1. bis 3. Primarschulklassen ausgeweitet. Dies an Schulen, an denen die obligatorische Schulpflicht erfüllt werden kann. Mit diesen Vorsichtswochen soll nach den Weihnachtsferien der Schulbetrieb am 3. Januar 2022 möglichst sicher starten und der Präsenzunterricht möglichst uneingeschränkt sichergestellt werden können.

Die Änderung der Verordnung tritt am 3. Januar 2022 in Kraft und gilt vorerst bis zum 24. Januar 2022.

Elterninformation – Maskenpflicht in der Unterstufe vom 13. Dezember 2021

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