08.02.2023

Medienmitteilung der Schulpflege Pfäffikon

Das Bedürfnis für eine Ferienbetreuung, angeboten durch die Schule stieg über die letzten Jahre an. Die Schulpflege hat deshalb ein Versuchsangebot beschlossen, welches eine Ferienbetreuung von den Frühlingsferien 2023 bis und mit Herbstferien 2024 vorsieht.

Mit dem Volksschulgesetz des Kantons Zürich von 2005 sind die Schulgemeinden verpflichtet, bedarfsgerechte schulergänzende Betreuungsangebote einzurichten. Dabei haben die Gemeinden den nötigen Freiraum, dieses Angebot individuell, mit Rücksicht auf die lokalen Gegebenheiten, aufzubauen. Seitens der Tagesstrukturen Pfäffikon gibt es seit dem Schuljahr 2010/11 ein vielfältiges Betreuungsangebot während der Schulzeit von 07.15 bis 18.00 Uhr an den Standorten Mettlen/ Auslikon, Pilatusstrasse, Steinacker sowie Obermatt. Sämtliche Angebote sind kostenpflichtig und subventioniert.

Im Sommer 2021 fand eine Umfrage zur Qualität der Tagesstrukturen und zu möglichen Bedürfnissen statt. Daraus zeigte sich ein Bedarf für Betreuungsangebote während den Schulferien, da die Vereinbarkeit von Familie und Beruf einen höheren Stellenwert hat, als noch vor ein paar Jahren.

Die Ferienbetreuung gehört nicht zu den gesetzlichen Aufgaben einer Volksschule, sie kann aber zusätzliche Betreuungsangebote wie z.B. die Ferienbetreuung anbieten. Um den effektiven Bedarf an Ferienbetreuung zu erheben und um die Rahmenbedingungen optimal zu gestalten, hat die Schulpflege an der Sitzung im Januar 2023 der Einführung einer versuchsweisen Ferienbetreuung zugestimmt.

Ab den Frühlingsferien 2023 bis und mit Herbstferien 2024 soll die Ferienbetreuung für Schülerinnen und Schülern aus Pfäffikon angeboten werden. Das Pilotprojekt wird Ende 2023 evaluiert und gegebenenfalls fürs 2024 angepasst.

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Ferienbetreuung