27.10.2017

Neue Schulleitung in der Schuleinheit Mettlen / Auslikon

Die Schuleinheit Mettlen / Auslikon erhält ab 1. Dezember 2017 eine neue Schulleitung. Weiter hat die Schulpflege die Schulgelder an die Empfehlungen vom Volksschulamt angepasst und die Vernehmlassung zur Änderung vom Volkschul- und Lehrpersonalgesetz verabschiedet.

Neue Schulleitung in der Schuleinheit Mettlen / Auslikon ab 1. Dezember 2017

Nachdem die bisherige Schulleiterin Karin Begert Schmid ihre Stelle per Ende Schuljahr 2016/17 gekündigt hat, wurde die entsprechende Schulleitungsstelle durch die Schulpflege ausgeschrieben. Der bisherige Co-Schulleiter Viktor Fehr wurde während der Übergangszeit durch die Interims-Schulleiterin Veronika Wyder unterstützt, damit ein reibungsloser Schulbetrieb gewährleistet werden konnte.

Ebendiese Veronika Wyder konnte während ihrem Springereinsatz in der Schuleinheit für diese Funktion gewonnen werden. Sie wird ab 1. Dezember 2017 die Schulleitungsfunktion zu 92 % in der Schuleinheit Mettlen / Auslikon übernehmen. Der Co-Schulleiter Viktor Fehr wird weiterhin seine bisherigen Funktionen ausführen. Veronika Wyder ist seit 1994 im Schulbereich tätig und hat mehrere Jahre Berufserfahrung als Klassenlehrerin, Heilpädagogin sowie Schulleiterin. Sie verfügt über sämtliche benötigen Qualifikationen und bringt einen hervorragenden Erfahrungsrucksack mit sich.

Die Schulpflege freut sich, in Veronika Wyder eine versierte Schulleiterin gefunden zu haben, welche sich an der Schule Pfäffikon bereits in den vergangenen sechs Monaten als Interimslösung bestens bewährt hat und wünscht ihr einen guten Start in der Schuleinheit Mettlen / Auslikon.

Anpassung der Schulgelder an die Empfehlungen vom Volksschulamt per 1. Januar 2018

Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich hat die Empfehlungen für die Schulgelder anfangs Oktober 2017 neu festgelegt. Von den Eltern oder der abgebenden Gemeinde kann ein Schulgeld erhoben werden, sofern der Unterricht ausserhalb des Schulortes besucht wird. Letztmals hat die Schulpflege Pfäffikon im März 2015 die Schulgelder den Empfehlungen der Bildungsdirektion angepasst.

Die neuen Schulgelder für die Platzierung von Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Kanton stützen sich ab auf die im Rahmen des Regionalen Schulabkommens (RSA) errechneten Durchschnittskosten pro Schulstufe bei der Festlegung der ab Schuljahr 2017/18 gültigen Tarife. Von diesen Durchschnittskosten wird der kantonale Anteil an die Lehrerbesoldung in Abzug gebracht. Für die Platzierung von Schülerinnen und Schülern in der Schule Pfäffikon mit Wohnsitz im Kanton Zürich gelten ab 1. Januar 2018, abgestuft nach Schulstufe und pro Schuljahr folgende Schulgeldbeiträge:

Schulgeld Kindergarten                     Fr. 8‘500.–

Schulgeld Primarstufe                       Fr. 11‘900.–

Schulgeld Sekundarstufe I                Fr. 15‘800.–

Verabschiedung Vernehmlassung Änderung Volksschul- und Lehrpersonalgesetz, Erweiterung der Organisationsautonomie der Schulgemeinden und Kommunalisierung der Schulleitungen

Im Rahmen der Leistungsüberprüfung sieht der Regierungsrat eine Gesetzesvorlage zur Kommunalisierung der Schulleitungen vor. Diese umfasst die vollständige Überführung der Schulleitungen in die Kompetenz der Gemeinden. Damit beschränkt sich der Kanton auf Mindestvorgaben für den Bestand und die Anstellung der Schulleitungen. Angesichts der starken Belastungen der Schulleitungen in den nächsten Jahren ist allenfalls eine weniger einschneidende Alternative zu prüfen, bei der die Schulleitenden weiterhin kantonal angestellt bleiben. Dazu sind Änderungen im Volksschulgesetz (VSG) und im Lehrpersonalgesetz (LPG) nötig. Zudem ist vorgesehen, dass die im neuen Gemeindegesetz ermöglichte erhöhte Organisationsautonomie der Gemeinden auch in die Volksschulgesetzgebung einfliessen und den organisatorischen Gestaltungsraum der kommunalen Schulträger erweitern soll. Zahlreiche Gemeinden haben auf Verwaltungsstufe eine Leitung Bildung oder eine Geschäftsleitung eingerichtet und möchten diese Stellen mit Kompetenzen ausstatten können, die heute der Schulpflege zugewiesen und ausdrücklich nicht delegierbar sind. Ebenso soll es möglich werden, den Schulleitungen Kompetenzen der Schulpflege zuzuweisen.

Der Vorschlag für die Änderung von VSG und LPG sieht möglichst offene Rahmenbedingungen vor, damit die Schulgemeinden im Organisationsstatut bedarfsgerechte Organisationsmodelle festlegen können. Gemeinden, für die keine Neuorganisation nötig ist, können bei der bisherigen Organisation und den bisherigen Kompetenzaufteilungen bleiben. Mit einer organisatorischen Neuausrichtung werden weder die Schulpflegen in ihrer heutigen Form, noch die Schulleitungen als Leitung der Schuleinheit in Frage gestellt.

Die Schulpflege Pfäffikon wurde eingeladen, zu den geplanten Änderungen eine Stellungnahme abzugeben. Sie hat an ihrer Sitzung die Vernehmlassungsantwort zum Vernehmlassungsentwurf verabschiedet und wird diese fristgerecht der Bildungsdirektion Kanton Zürich zustellen.