17.08.2023

Reglement über die Absenzen und Dispensationen an der Schule Pfäffikon

Die Schulpflege erlässt ein Reglement zur Handhabung von Absenzen und Dispensationen an der Schule Pfäffikon. Die Bestimmungen entsprechen den Richtlinien des Volksschulgesetzes und der dazugehörigen Verordnung und orientieren sich an den Empfehlungen des Volksschulamts.

Das Reglement tritt per 1. August 2023 in Kraft und gilt für alle vier Schuleinheiten. Alle Stufen der Volksschule werden in Bezug auf die Absenzen- und Dispensationsregelung gleich behandelt. Die bis dato bewilligten Dispensationen bleiben gültig.

Eine öffentliche Schule hat sich sowohl in der Vermittlung des Lehrstoffes als auch bei der Gewährung von Dispensationen an einen möglichst breiten Nenner zu halten. Ein effizienter Unterricht setzt den regelmässigen, möglichst lückenlosen und pünktlichen Besuch der Schulveranstaltungen voraus. Die Schulpflege beabsichtigt mit dem Reglement eine gewisse Klarheit in Bezug auf die Zuständigkeiten und strebt eine möglichst einheitliche sowie transparente Praxis bei der Bewilligung von Dispensationsgesuchen an.

Das Reglement über die Absenzen und Dispensationen, sowie die Formulare für das Beantragen von Dispensationen und Jokertagen finden Sie hier: Absenzen und Dispensationen.

Ansprechperson

Matthias Weckemann, Leiter Bildung

Telefon 044 952 51 47 oder matthias.weckemann@schule-pfaeffikon.ch