21.01.2022

Verlängerung Maskenpflicht ab Unterstufe bis 27. Februar 2022

Der Regierungsrat Kanton Zürich hat diese Woche die Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-Pandemie im Bildungsbereich verlängert. Die Maskentragpflicht ab der 1. Primarklasse gilt neu bis am Sonntag, 27. Februar 2022. An der Schule Pfäffikon fallen die Sportferien (vom 19. Februar bis und mit 7. März 2022) zumindest teilweise in diesen Zeitraum, was die effektive Dauer des Maskenobligatoriums verkürzt. Welche Massnahmen nach den Sportferien gelten, wird aufgrund der aktuellen Lageentwicklung zur gegebenen Zeit von Bund und Kanton entschieden sowie kommuniziert.

Ziel aller Schutzmassnahmen im Bildungsbereich ist es, die weitere Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Damit soll ein möglichst uneingeschränkter Schulbetrieb sichergestellt werden und die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrpersonen und der weiteren an den Schulen beschäftigten Personen geschützt werden. Zudem soll verhindert werden, dass im Zuge der Omikron-Welle viele Lehrpersonen gleichzeitig erkranken.

Regierungsratsbeschluss Nr. 81/2022 – Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie im Bildungsbereich, Verlängerung Elterninformation – Verlängerung Maskenpflicht ab Unterstufe vom 20. Januar 2022

Weitere Informationen zum Coronavirus finden Sie hier: