28.02.2022

Vom sonderpädagogischen Konzept zum Förderkonzept der Schule Pfäffikon

Im September 2019 beauftragte die Schulpflege eine Steuergruppe bestehend aus der Fachstelle Sonderpädagogik, einer Schulleitung und einer versierten Fachperson der Hochschule für Heilpädagogik, das Sonderpädagogische Konzept der Schule Pfäffikon zu überarbeiten.

Eine gemeinsame Grundhaltung der Schule Pfäffikon in der pädagogischen Arbeit soll in Zukunft die Schulentwicklung der einzelnen Schuleinheiten prägen. Ebenso soll die Schulpflege den Sonderschulbedarf strategisch steuern können. Für die Steuergruppe galt es die schulischen Angebote im Bereich der Förderung zu beschreiben. Abläufe zum Zugang der Angebote der unterstützenden Massnahmen mussten geklärt und für alle Schuleinheiten vereinheitlicht beschrieben werden. Schliesslich sollen die sonderpädagogischen Angebote zur Förderung von Schülern und Schülerinnen den personellen und finanziellen Ressourcen entsprechend, möglichst sinnvoll sowie bewusst eingesetzt werden können.

Damit das Förderkonzept nicht nur in einer Schublade verschwindet, sondern gelebt wird, suchte die Steuergruppe die Zusammenarbeit mit der Basis der Schule. Gemeinsam mit der Projektgruppe und verschiedenen Arbeitsgruppen, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern aller Schuleinheiten, Stufen sowie Fachschaften und den Schulleitungen, dem Schulpsychologischen Dienst, der Schulpflege und -verwaltung wurde diskutiert, hinterfragt, geklärt und formuliert. Nach gut zwei Jahren Arbeit liegt nun ein Konzept vor, dass der Schule Pfäffikon zukünftig als Leitfaden dient.

Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich gibt den Schulen gesetzliche Grundlagen vor, die in den Gemeinden einzuhalten sind. In der Überarbeitung des Förderkonzepts hielt sich die Steuergruppe an diese Vorgaben, wobei die Pfäffiker Charakteristika der Schuleinheiten zum Ausdruck kommen.

Grundhaltung

Lange wurde um eine Formulierung der Haltung der Schule Pfäffikon zu Integration und Inklusion diskutiert. Unter anderem wird dies seit 2007 der Ratifizierung des Behindertengesetzes politisch eingefordert. Im neuen Förderkonzept wird die Grundhaltung als Vision und Leitlinie beschrieben. Ausgehend vom Leitsatz 3, des Leitbildes der Schule Pfäffikon „Wir sehen unterschiedliche Voraussetzungen als Herausforderung und Chance“ wird die Grundhaltung wie folgt beschrieben:

In der Schule Pfäffikon sind Kinder und Jugendliche, so wie sie sind, willkommen. Heterogenität und Vielfalt werden als Bereicherung und als Chance zu einem konstruktiven Miteinander gesehen. Im Zentrum steht die adäquate Förderung der Schülerinnen und Schüler im kognitiven, sprachlichen, motorischen wie im sozial-emotionalen Bereich. Die Vielfalt der Fähigkeiten und Lebenswelten der Schülerinnen und Schüler wird für das Lernen mit- und voneinander genutzt. Mit Fokus auf der Erweiterung der jeweiligen Kompetenzen und der Erreichung einer grösstmöglichen Partizipation in der Gesellschaft handeln die Schulen Pfäffikon dem Grundsatz der Integration und Inklusion entsprechend und entwickeln sich stetig weiter.

Die oben beschriebene Haltung soll im pädagogischen Handeln aller an der Schule Beteiligten erkenn- und sichtbar werden. Dazu macht sich die Schule Pfäffikon gemeinsam auf den Weg, wobei jede Schuleinheit ihre eigenen Qualitäten leben und weiter entwickeln kann.

Die Volksschule ist ein Ort des gemeinsamen Lernens, in dem anerkannt wird, dass Schüler und Schülerinnen unterschiedliche Lernvoraussetzungen vorweisen und unterschiedliche Förderbedürfnisse haben. Die sonderpädagogischen Massnahmen wie Begabten- und Begabungsförderung, Logopädie- und Psychmotoriktherapie, Unterstützung im Rahmen von individueller Förderung durch eine schulische Heilpädagogin sowie DaZ (Deutsch als Zweitsprache), sind im Förderkonzept beschrieben. Durch gezielt eingesetzte sonderpädagogischen Massnahmen sollen Schüler und Schülerinnen gefördert, Klassen gestärkt und Lehrpersonen in der täglichen Arbeit im Hinblick auf eine Inklusive Schule Pfäffikon unterstützt werden. Dazu sind aber auch finanzielle Ressourcen nötig und kreatives Handeln gefragt.

Förderstufenmodell

Das Förderstufenmodell, unten vereinfacht dargestellt, zeigt im Förderkonzept auf, wie Ressourcen zur Unterstützung der Schülerinnen und Schüler eingesetzt werden. Ab Stufe zwei (erweiterter Förderbedarf) sind Lehrpersonen, Therapeutinnen und Eltern verpflichtet, Fortschritte der Schülerinnen und Schüler zu würdigen und zusammen mit ihr oder ihm dem Alter sowie Können entsprechend nächste Förderziele festzulegen. Dazu ist das schulische Standortgespräch (SSG) verpflichtend. Im Bereich der Sonderschulung ist der Schulpsychologische Dienst Bezirk Pfäffikon beauftragt, den Bedarf der Sonderschulung nach standardisiertem Abklärungsverfahren zu prüfen und eine Empfehlung an die Schulpflege abzugeben.

Pyramide Färderkonzept Schule Pfäffikon

Ungefähr 75% der Pfäffiker Schülerinnen und Schüler lernen der ersten Stufe (Förderung nach Lehrplan) entsprechend in der Regelklasse ohne sonderpädagogische Massnahmen. Etwa ¼ der Kinder werden, wie in Stufe zwei beschrieben, unterstützt. Auf das Angebot der Sonderschulung sind aktuell knapp 5% der Schüler und Schülerinnen aus Pfäffikon angewiesen. Sonderpädagogische Massnahmen der 3. Stufe werden nach Bedarf integriert in der Regelkasse (ISR) in Sonderschulen oder einem Sonderschulinternat angeboten.

Erprobung im Schuljahr 2021/22

Das neue Förderkonzept der Schule Pfäffikon wird im Schuljahr 2021/22 in der Praxis erprobt. Im laufenden Schuljahr werden die Erfahrungen der Praxis genutzt, um noch Anpassungen vorzunehmen, bevor dann das Förderkonzept ab Schuljahr 2022/23 definitiv gilt.

Die Schule Pfäffikon entwickelt sich stetig weiter, so dass sie weiterhin die Zukunft adäquat bilden kann. Das Förderkonzept beschreibt die Grundhaltung der Schule Pfäffikon und bietet dank geklärten Vorgaben sowie Abmachungen einen Rahmen zum Umgang mit begrenzenden Ressourcen.